Nicht nur unser Haus steht Kopf…
…auch die Eigentümer in diesen Zeiten. Ursache hierfür ist die Grundsteuerreform – zu knappe Fristen, zu kompliziert, zu viele Unterlagen, die zusammengesucht werden müssen.
Eigentümern steht dieses Jahr die Grundsteuerreform bevor. Bis 2025 sollen hierbei alle Grundstücke basierend auf ihrem aktuellen Wert eine neue Grundsteuer zu zahlen haben. Grundlage hierfür soll eine Grundsteuerklärung sein, die von den Eigentümern zum 31.10.2022 beim Finanzamt einzureichen ist.
Das Finanzamt berechnet dann auf dieser Basis die Steuer die Eigentümer auf Ihr Grundstück ab 2025 zahlen müssen. Umso wichtiger, dass die Erklärung vollständig und richtig ist!
Nur noch kurze Zeit
Bisher wurden aber erst 18% der Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts (kurz: Feststellungserklärung) in Deutschland eingereicht! Eine erschreckend niedrige Zahl – dabei ist der Termin bereits am 31.10.2022 und eine Fristverlängerung vom Finanzminister vorläufig abgelehnt!
Viele sind überfordert – welche Unterlagen benötigen sie, wo bekommen sie welche Schreiben her? Klar, viele sind seit Jahren Eigentümer ihrer Immobilien und haben sich seitdem nicht mehr mit Unterlagen wie Grundbucheintrag beschäftigt oder sie sind bei Wohnungseigentum schlichtweg überfordert… Sie fühlen sich auch überfordert? Kein Problem – anbei eine kleine Liste mit Unterlagen, die Sie benötigen:
• Ihr Schreiben vom Finanzamt mit dem dazugehörigen Aktenzeichen
• einen aktuellen Grundbuchauszug
• Wohn- und Grundstücksfläche Ihrer Immobilie
Benötigen Sie Hilfe?
Falls Sie keinen aktuellen Grundbuchauszug besitzen, können Sie den bei dem örtlichen Amtsgericht beantragen. Ein aktueller Grundbuchauszug wird empfohlen, da auf diesem sichergestellt ist, dass alle Daten vorhanden sind, die benötigt werden, um Ihre Feststellungserklärung abzugeben.
Sie haben nun alle Unterlagen zusammen, doch allein das Zusammenstellen der Unterlagen hat Sie schon zu viel Zeit gekostet? Zeit, die Sie einfach nicht haben?
Wir, von indoba Immobilien + Grundstücke AG unterstützen Sie gern bei der Erstellung der Feststellungserklärung. Tragen Sie sich noch heute in unser Kontaktformular » ein – wir freuen uns Ihnen helfen zu können.